Trump hat Carl Schmitt nicht gelesen
Die deutsche Rechte beruft sich auf Carl Schmitt, um Trumps Außenpolitik zu erklären. Wer den NS-Juristen aber tatsächlich liest, merkt schnell: Das passt nicht zusammen.
Die deutsche Rechte hat ein Problem mit Carl Schmitt. Vielleicht nicht direkt mit dem Staatsrechtler, aber dafür mit der Rezeption seiner Schriften. Carl Schmitt, dessen Theorie der „völkerrechtlichen Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“1 im Jahr 1939 erschien, wird seit dem Angriff auf Venezuela wieder intensiv zitiert. Maximilian Krah schrieb nach dem US-Schlag auf X: „Rechts ist Großraumordnung, und nicht ‚rules-based international order‘“. Auch der außenpolitische Sprecher der AfD, Markus Frohnmaier, zeigte sich angetan: Die Welt ordne sich „schmittianisch neu“. Auch deutsche Leitmedien sehen in Trump einen Schmitt-Adepten. Das Handelsblatt schrieb von einem „gruseligen Comeback“ des Staatsrechtlers; die SZ, dass seine Theorien „derzeit Paten für Donald Trumps Politik“ zu sein scheinen.
Nur: Wer Schmitt tatsächlich liest, erkennt schnell, dass sich seine Theorie kaum eignet, um Trumps Vorgehen zu erklären oder gar zu rechtfertigen.
Das Scheitern der liberalen Ordnung
Schmitt entwickelte seine Großraumtheorie in einer Zeit, als die völkerrechtliche Ordnung zusammenbrach. Der Erste Weltkrieg war bereits der erste Sargnagel für die Staatenordnung, die Europa seit 1648 bestimmt hatte. Auch danach hatte der Völkerbund seine Ohnmacht spätestens 1931 beim japanischen Einmarsch in die Mandschurei und beim italienischen Abessinienkrieg 1935/36 bewiesen. Als deutsche Truppen im März 1939 in Prag einmarschierten und das Protektorat Böhmen und Mähren errichteten, war die auf dem Versailler Vertrag basierende Ordnung endgültig zusammengebrochen. Die Idee einer kollektiven Sicherheitsordnung, in der Staaten ihre Souveränität durch gemeinsame Institutionen schützen, war vorerst gescheitert.
Unmittelbar ging es Schmitt in dieser Zeit offenbar darum, die Expansionspolitik der Nazis zu rechtfertigen. Doch sein Anspruch war größer: Er wollte eine neue völkerrechtliche Ordnung entwerfen, die stabiler sein sollte als die gescheiterte liberale Staatenordnung. Seine Alternative ist eine Großraumordnung aus mehreren Regionalmächten, die jeweils eine Einflusszone kontrollieren, in die andere Mächte nicht intervenieren dürfen. Das zentrale Vorbild für eine solche Ordnung fand Schmitt in der US-amerikanischen Monroe-Doktrin von 1823.
Die Monroe-Doktrin besagt im Kern, dass die USA unabhängig von europäischen Mächten agieren sollten. Innerhalb des amerikanischen Kontinents dürfe es darum keine europäischen Kolonien mehr geben, und keine nicht-amerikanische Macht solle auf dem amerikanischen Kontinent intervenieren. Für Schmitt war sie das „erste und bisher erfolgreichste Beispiel eines völkerrechtlichen Großraumprinzips“.
Mehr als nur Interessensphären
Doch man darf Schmitt dabei nicht missverstehen. Es geht ihm nicht bloß darum, dass die USA ihre Interessensphäre absteckten. Das würde nicht ausreichen, um ein völkerrechtliches Großraumprinzip zu begründen. Vielmehr müssten dazu Raum, Volk und politische Idee zusammenkommen. Im US-amerikanischen Fall war das für Schmitt die politische Idee der Loslösung vom britischen Monarchismus und Kolonialismus. Die US-Amerikaner stellten sich gegen das „monarchistisch-dynastische Legitimitätsprinzip“, mit dem die Briten ihre weltweiten Interventionen rechtfertigten. So entstand laut Schmitt die „Verbindung von politisch erwachtem Volk, politischer Idee und politisch von dieser Idee beherrschtem, fremde Interventionen ausschließendem Großraum“.
Diese politische Idee ist zentral. Ohne sie gibt es für Schmitt keinen legitimen Großraum, sondern nur blanke Machtpolitik. Schmitt beschreibt ausführlich, wie sich die Monroe-Doktrin von ihrer ursprünglichen Idee entfernte. Im Jahr 1904 änderte nämlich US-Präsident Theodore Roosevelt ihren Anspruch: Interventionen sollten nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden. Stattdessen beanspruchten die USA nun ein alleiniges Recht, auf dem amerikanischen Kontinent in anderen Staaten zu intervenieren. „Der liberale Freiheitsgedanke“, schreibt Schmitt dazu kritisch, „dient jetzt seinerseits dazu, einen bloßen status quo rechtlich zu sanktionieren und einem Weltbesitz die Heiligkeit des Rechts, die Weihe der Legalität und der Legitimität zu geben“.
Das Völkerrecht sollte für Schmitt aber gerade keine bloße Legitimierung für sowieso existierende Machtpolitik sein. Ebenso wenig wollte er eine „imperialistische, unter humanitären Vorwänden in alles sich einmischende Weltideologie“. Der britische Anspruch etwa, seine Verkehrswege weltweit mit militärischen Mitteln zu sichern und den Suez-Kanal zu kontrollieren, war für ihn nicht legitim. Denn er ersetzte das, was er als „konkreten Raumgedanken“ bezeichnete, durch vermeintlich allgemein gültige Prinzipien wie den Freihandel.
Aus nicht-rechter Sicht gibt es kaum einen Grund, diese Idee einer Großraumordnung zu teilen: Sie setzt die weitgehende politische Homogenität eines Volkes voraus; eine Reihe antisemitischer Aussagen zeigt, dass Schmitt bereit war, diese Homogenität durch den Ausschluss einzelner Gruppen herzustellen. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass Schmitt in seinem Band abschließend erklärt, die politische Idee des „Dritten Reichs“ sei die „Achtung jedes Volkes als einer durch Art und Ursprung, Blut und Boden bestimmten Lebenswirklichkeit“. Das deutsche Reich – „wesentlich volkhaft bestimmt“ – habe als größte Macht nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, diese Idee militärisch im Rest Europas umzusetzen.
Aber es ist doch wichtig, zu verstehen, warum Schmitt für Rechte seit Jahrzehnten überhaupt so interessant ist: Seine Theorie versucht, eine Legitimation für militärische Machtpolitik zu finden, die über das bloße Recht des Stärkeren hinausgeht. Er versucht etwas Drittes zu denken: kein universelles Völkerrecht, aber auch nicht bloße Machtlegitimation. Keine politische Bewegung kann ausschließlich auf das Recht des Stärkeren setzen – sie muss immer Gründe finden, warum die Ordnung, die sie anstreben, für alle besser wäre; eine politische Ideologie muss ihre partikularen Interessen immer als Interessen der Allgemeinheit darzustellen. Das versucht Schmitt, mit seiner Theorie für die außenpolitische Ordnung zu schaffen – und darum wird er bis heute als Vordenker rezipiert.
Trump fehlt die politische Idee
So vertrat Maximilian Krah in seinem 2023 erschienenen Buch Politik von rechts unter Rückgriff auf Carl Schmitt das Konzept einer multipolaren Weltordnung, in der zwei politische Ideen aufeinandertrafen:
„Der Gegensatz besteht […] zwischen einer unipolaren Welt im Sinne des globalisierten Westens […] und einer multipolaren Welt verschiedener Großräume, die sich selbst organisieren, regelmäßig durch angestammte Regionalmächte, und in die raumfremde Mächte nicht intervenieren dürfen.“2
Da die USA nun auf dem gesamten amerikanischen Kontinent nicht raumfremd sei, fand er die Intervention in Venezuela gerechtfertigt: „Trump macht Politik ehrlich“, schrieb er in einem ausführlichen Artikel auf X. „Er schafft eine Ordnung, die sich nicht hinter längst überholten und ausgehöhlten Prinzipien versteckt, sondern auf der Wirklichkeit basiert.“ Explizit bezieht auch er sich auf die Monroe-Doktrin, die Trump durch seinen Einsatz in Venezuela wiederbelebe. Auch der Anspruch auf Grönland sei Teil dieser Großraumstrategie. „Wir erleben einen Wandel der internationalen Ordnung hin zu Schmitts Großraumordnung“, hieß es in einem weiteren Post.
Diese Lesart unterschlägt jedoch zwei entscheidende Punkte. Erstens: Eine konkrete politische Idee, die für Schmitt Bedingung ist, um als legitimer Großraum zu gelten, fehlt in Trumps Amerika völlig. Wenn es ein politisches Prinzip gibt, das Trump verfolgt, dann sind es vielleicht die Grenzenlosigkeit der Selbstbereicherung durch politische Ämter und der Glaube an die universelle Macht des Geldes. Beides ist keine politische Idee im Schmittschen Sinne, sondern purer Opportunismus.
Zweitens: Wie erklärt man mit der Monroe-Doktrin die Schläge gegen den Iran, die bedingungslose Unterstützung Israels oder die Existenz amerikanischer Militärbasen in Deutschland, Somalia und Südkorea? All das liegt nicht im „amerikanischen Großraum“. Es sind vielmehr Versuche einer Imperialmacht, ihre ökonomische, politische und militärische Macht global einzusetzen.
Trump macht also genau das, was Schmitt an der Roosevelt’schen Perversion der Monroe-Doktrin kritisierte: Er nutzt großraumtheoretische Rhetorik, um blanke Machtpolitik zu legitimieren. Das kann man als Rechter natürlich gut finden und sich ein ähnliches Vorgehen auch für Deutschland wünschen. Aber mit Carl Schmitt hat das nur bedingt etwas zu tun.
Dabei ist ja – selbst, wenn man die Theorie von Schmitt aufgrund seiner völkischen Grundlagen ablehnt – das interessante an Schmitt, dass er eine rechte Außenpolitik etabliert, die nicht bloß darin besteht, die real existierende militärische Macht zu legitimieren. Man kann davon ausgehen, dass Krah seinen Schmitt gelesen hat. Dass er heute trotzdem nur den halben Schmitt anwendet, zeigt vielleicht, dass es weniger darum geht, ernsthaft an einer alternativen Ordnung zu arbeiten, sondern eher darum, jeden Angriff auf die existierende Ordnung zu rechtfertigen.
Carl Schmitt: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht, Berlin 2022 [1941].
Maximilian Krah: Politik von rechts, Schnellroda 2023.



